Aufgaben Datenbank

06.04.01.10 (Nordrhein-Westfalen) Planen und Durchführen von Versuchen (Versuchsfachkraft)

Laufende Nr
362
SYS_1
06
SYS_2
06.04
SYS_3
06.04.01
SYS_4
06.04.01.10
ORGEINHEIT
Versuch
UNB
Forschung und Entwicklung
AUFGFAM
Produkterprobung
ERAAA
Planen und Durchführen von Versuchen (Versuchsfachkraft)
Tarifgebiet
Nordrhein-Westfalen
BAY
BER
BRB
BW
Mitte
NRW
EG 10
NS
NV
SAC
SAH

EA

Teilaufgaben

Ausführliche Beschreibung

Planen und Aufbauen von Versuchen und Versuchsreihen

Versuchs- und Prüfarbeiten nach Prioritäten ordnen. Für verschiedenartige Prüfungen Versuchsaufbau und Arbeitsschritte gemäß Versuchsauftrag planen. Komponenten und Bauteile auswählen bzw. Beschaffung einleiten. Aufbaupläne erstellen. Versuchsanordnungen aufbauen. Prüfprogramme erstellen und ggf. ergänzen, Prüfabläufe festlegen. Prüfungen und Untersuchungen (z.B. Funktion, Maßkontrollen, Zusammensetzung) an Baugruppen, Produkten, Stoffen usw. nach festliegenden Anweisungen vorbereiten.

Durchführen und Auswerten von Versuchen

Art, Umfang und Ausführung von Prüfungen festlegen, Justierungen vornehmen. Einzel- und Dauerversuche, z.B. zur Feststellung von Zuverlässigkeit, Festigkeit, Verschleiß, Verbrauch, Zusammensetzung durchführen. Vergleichsläufe durchführen. Ergebnisse protokollieren und auf Plausibilität überprüfen.

Protokollierte Ergebnisse mit Hilfe vorgegebener Formeln ggf. unter Berücksichtigung umweltbedingter Einflussgrößen umrechnen (z.B. Temperatur, Luftdruck, Luftfeuchtigkeit). Weitere Aktivitäten vorschlagen (z.B. Freigabe, Sperrung, konstruktive Änderung). In Zweifelsfällen Weiterverwendbarkeit mit Auftraggeber abstimmen und Entscheidung herbeiführen. Prüfberichte abfassen, Ergebnisse tabellarisch und grafisch auswerten.

Instandhalten von Geräten

Geräte und Prüfeinrichtungen modifizieren, instandhalten und pflegen. Wartungs- und Instandsetzungsaktivitäten (Fehlerursachen, Störquellen usw.) dokumentieren.

BBG

StufePunkte
1.1.Arbeitskenntnisse
1.2.Fachkenntnisse
Wegen erforderlicher komplexerer und verschiedenartiger Prüfkenntnisse abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung, z.B. Werkstoffprüfer/-in.
858
1.3.Berufserfahrungen
Wegen Prioritätenerkennung für Versuchs- und Prüfarbeiten bei verschiedenartigen Prüfungen und Prüftechniken einschl. der Versuchsauswertungen mehr als drei Jahre.
212
2.Handlungs- und Entscheidungsspielraum
Das Ordnen von Versuchs- und Prüfarbeiten nach Prioritäten sowie die Festlegung von Art, Umfang und Ausführung der Prüfungen erfordern einen größeren Spielraum.
318
3.Kooperation
Das Planen von Versuchen und Versuchsreihen sowie die Durchführung der Versuche erfordert regelmäßige Kommunikation und Zusammenarbeit mit den betreffenden Bereichen. Abstimmungen erfolgen nur gelegentlich mit dem Auftraggeber zwecks Weiterverwendbarkeit in Zweifelsfällen.
310
4.Mitarbeiterführung
Kein Führen erforderlich.
10
Punkte Gesamt98