06.04.01.10 (Nordrhein-Westfalen) Planen und Durchführen von Versuchen (Versuchsfachkraft)
- Laufende Nr
- 362
- SYS_1
- 06
- SYS_2
- 06.04
- SYS_3
- 06.04.01
- SYS_4
- 06.04.01.10
- ORGEINHEIT
- Versuch
- UNB
- Forschung und Entwicklung
- AUFGFAM
- Produkterprobung
- ERAAA
- Planen und Durchführen von Versuchen (Versuchsfachkraft)
- Tarifgebiet
- Nordrhein-Westfalen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- EG 10
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Teilaufgaben
Ausführliche Beschreibung
Planen und Aufbauen von Versuchen und Versuchsreihen
Versuchs- und Prüfarbeiten nach Prioritäten ordnen. Für verschiedenartige Prüfungen Versuchsaufbau und Arbeitsschritte gemäß Versuchsauftrag planen. Komponenten und Bauteile auswählen bzw. Beschaffung einleiten. Aufbaupläne erstellen. Versuchsanordnungen aufbauen. Prüfprogramme erstellen und ggf. ergänzen, Prüfabläufe festlegen. Prüfungen und Untersuchungen (z.B. Funktion, Maßkontrollen, Zusammensetzung) an Baugruppen, Produkten, Stoffen usw. nach festliegenden Anweisungen vorbereiten.
Durchführen und Auswerten von Versuchen
Art, Umfang und Ausführung von Prüfungen festlegen, Justierungen vornehmen. Einzel- und Dauerversuche, z.B. zur Feststellung von Zuverlässigkeit, Festigkeit, Verschleiß, Verbrauch, Zusammensetzung durchführen. Vergleichsläufe durchführen. Ergebnisse protokollieren und auf Plausibilität überprüfen.
Protokollierte Ergebnisse mit Hilfe vorgegebener Formeln ggf. unter Berücksichtigung umweltbedingter Einflussgrößen umrechnen (z.B. Temperatur, Luftdruck, Luftfeuchtigkeit). Weitere Aktivitäten vorschlagen (z.B. Freigabe, Sperrung, konstruktive Änderung). In Zweifelsfällen Weiterverwendbarkeit mit Auftraggeber abstimmen und Entscheidung herbeiführen. Prüfberichte abfassen, Ergebnisse tabellarisch und grafisch auswerten.
Instandhalten von Geräten
Geräte und Prüfeinrichtungen modifizieren, instandhalten und pflegen. Wartungs- und Instandsetzungsaktivitäten (Fehlerursachen, Störquellen usw.) dokumentieren.
BBG
| Stufe | Punkte | ||
|---|---|---|---|
| 1.1. | Arbeitskenntnisse | ||
| 1.2. | Fachkenntnisse Wegen erforderlicher komplexerer und verschiedenartiger Prüfkenntnisse abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung, z.B. Werkstoffprüfer/-in. | 8 | 58 |
| 1.3. | Berufserfahrungen Wegen Prioritätenerkennung für Versuchs- und Prüfarbeiten bei verschiedenartigen Prüfungen und Prüftechniken einschl. der Versuchsauswertungen mehr als drei Jahre. | 2 | 12 |
| 2. | Handlungs- und Entscheidungsspielraum Das Ordnen von Versuchs- und Prüfarbeiten nach Prioritäten sowie die Festlegung von Art, Umfang und Ausführung der Prüfungen erfordern einen größeren Spielraum. | 3 | 18 |
| 3. | Kooperation Das Planen von Versuchen und Versuchsreihen sowie die Durchführung der Versuche erfordert regelmäßige Kommunikation und Zusammenarbeit mit den betreffenden Bereichen. Abstimmungen erfolgen nur gelegentlich mit dem Auftraggeber zwecks Weiterverwendbarkeit in Zweifelsfällen. | 3 | 10 |
| 4. | Mitarbeiterführung Kein Führen erforderlich. | 1 | 0 |
| Punkte Gesamt | 98 |